In Momenten, in denen man über die eigene Endlichkeit nachdenkt, taucht oft die Frage auf: Was bleibt von mir und kann ich über meinen eigenen Tod hinaus etwas Gutes bewirken? Hier finden Sie nützliche Informationen und bekommen persönliche Unterstützung rund um das Thema Vererben, wenn Sie es wünschen.

Warum ein Testament?
Ein Testament schafft Klarheit
Mit einem Testament entscheiden Sie selbst darüber, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie legen eindeutig fest, wer erben soll oder ein Vermächtnis, also einen Teil Ihres Vermögens, erhalten wird. Ob es um ein geliebtes Haustier, ein wertvolles Erinnerungsstück oder klare Regelungen für Ihre Angehörigen geht: Ein sorgfältig formuliertes Testament schafft Klarheit. Es hilft, Missverständnisse zu vermeiden – und gibt Ihnen, Ihren Liebsten oder anderen Begünstigten Sicherheit.
Liegt kein Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge – wie im nebenstehenden Kasten gezeigt.
Entscheidungen, die Ruhe schaffen.
~70 %
der Menschen in Deutschland hinterlassen kein Testament.
80 %
der Angehörigen wünschen sich bei Testamentsthemen vor allem Klarheit
1 Mio.
Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland – oft ohne Testament.
Ich bin froh, dass ich meinen Nachlass schon geregelt habe. Was ich später einmal hinterlassen werde, wird krebskranken Kindern und ihren Familien helfen. Dafür sorgt der Verein. Es macht mich glücklich, dass etwas von mir bleiben wird, wenn ich nicht mehr da bin: Hoffnung und Zuversicht.
Testament richtig verfassen
Handschriftlich oder notariell? Ihre Möglichkeiten
Es gibt verschiedene Wege, ein Testament zu verfassen. Welche Form für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab. Grundsätzlich können Sie Ihr Testament selbst handschriftlich verfassen oder es durch einen Notar erstellen lassen. Beide Möglichkeiten haben ihre Besonderheiten – und bieten Ihnen die Freiheit, Ihren letzten Willen klar festzuhalten.

Ein formulierter Wille gibt Ihnen Sicherheit und Klarheit.
Sie möchten, dass Ihr Besitz in gute Hände kommt oder Ihr Vermögen weiter Früchte trägt? Sorgen Sie rechtzeitig dafür!
Das handschriftliche Testament
Ein Testament ist die persönliche Erklärung Ihres letzten Willens. Es muss vollständig handgeschrieben, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein. Diese Form ist für viele Menschen der einfachste Weg, ihre Wünsche festzuhalten. Wichtig ist dabei vor allem Genauigkeit. Nennen Sie Namen und Adressen von Begünstigten eindeutig. Nur so kann Ihr Wunsch erfüllt und Ihr Wille später auch umgesetzt werden.
Wichtiger Hinweis
Testamente, die mit einem Computer oder mit einer Schreibmaschine geschrieben werden, sind auch mit einer Unterschrift nicht gültig!
Das notarielle Testament
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie die richtigen Formulierungen getroffen haben, sollten Sie Ihr Testament von einem Notar niederschreiben und beurkunden lassen. Diese Art nennt sich „öffentliches Testament“. Solch ein notarielles Testament wird grundsätzlich beim zuständigen Amtsgericht aufbewahrt. Damit wird sichergestellt, dass es nach dem Tod eröffnet wird.
Ihre Entscheidung bleibt flexibel
Überdenken und überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig. Entspricht das, was Sie geschrieben haben, heute noch Ihren persönlichen Vorstellungen? Unabhängig davon, ob Sie Ihr Testament eigenhändig oder mit Unterstützung eines Notars verfassen – Sie können Ihren Willen jederzeit ändern oder widerrufen. Ein neues Testament setzt alle älteren Datums außer Kraft. Einschränkungen gibt es nur bei einem gemeinschaftlichen Testament.
Wo Ihr Testament richtig aufgehoben ist
Die sicherste Möglichkeit ist, Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht zur Verwahrung zu geben. Dafür fallen einmalig geringe Kosten an. Auf diesem Weg wird es im zentralen Testamentsregister erfasst und das Nachlassgericht kann im Sterbefall schnell handeln.
Auf diese Weise kann auch vermieden werden, dass das Testament verloren geht oder gar von einer „falschen“ Person gefunden wird, die es an sich nimmt, anstatt es abzugeben.
Ein handschriftliches Testament muss nach dem Tod des Erblassers unverzüglich an das Amtsgericht weitergeleitet werden. Dort wird es dann eröffnet. Das Gericht benachrichtigt alle im Testament bedachten Personen und Organisationen. Die eindeutige Benennung der bedachten Menschen oder Organisationen ist deshalb so wichtig.
Falls Sie Ihr Testament doch lieber in Ihrem Zuhause aufbewahren möchten, denken Sie daran, dass sie es an einen Platz legen, wo Menschen Ihres Vertrauens es auch finden können.
Wichtiger Hinweis
Ein Banksafe ist für die Aufbewahrung eines Testaments nicht gut geeignet.
Der Testamentsplaner als Orientierungshilfe
Was ist eigentlich alles zu bedenken, bevor man sich an sein Testament wagt? Dafür stellt das Nachlass-Portal hilfreiche Seiten zu ersten Überlegungen und Vorbereitungen zur Verfügung
Unser Service
Verlässliche Begleitung über das eigene Leben hinaus
Wenn Sie unseren Verein Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V. als Erben einsetzen, lassen wir Sie mit den praktischen Fragen nicht allein. Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben zuverlässig und mit großer Sorgfalt. Oberstes Gebot für uns ist, dabei jederzeit im Sinne Ihres letzten Willens und mit Respekt vor Ihrem Leben und Ihren Entscheidungen zu handeln.
Wenn wir ihre Wünsche kennen, kümmern wir uns:
Wir übernehmen alle notwendigen Formalitäten zuverlässig
Bestattung und Grabpflege regeln wir nach Ihren persönlichen Wünschen.
Persönliche Unterlagen sichten und ordnen wir umsichtig
Vorhandene Verträge und Finanzangelegenheiten regeln wir sinnvoll
Ihre persönlichen Gegenstände im Haushalt geben wir weiter oder verwerten sie respektvoll
Wir gehen vertrauensvoll mit Miterben und Angehörigen um und handeln transparent






FAQs
Antworten auf häufige Fragen
Viele Menschen haben ähnliche Fragen rund um Testament und Erbe. Hier finden Sie verständliche Antworten auf die wichtigsten Themen – klar, sachlich und in Ruhe nachlesbar. Oder Sie schauen sich die Videos des Nachlass-Portales an.
Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?
Ein Erbe tritt in die Fußstapfen des Verstorbenen – er ist damit ganz offiziell Ihr Rechtsnachfolger. Die eingesetzte einzige Person oder die einzige Organisation ist dadurch Alleinerbe. Sie erbt damit alle Rechte, aber auch alle Pflichten. Als Erbe kümmert man sich um den gesamten Nachlass, also um Besitz und Guthaben ebenso wie um eventuell vorhandene Verpflichtungen oder Schulden.
Nicht jede Person, die Sie in Ihrem Testament bedenken, müssen Sie auch als Erben einsetzen. Sie können etwa mit einem Vermächtnis jemanden mit einem Teil Ihres Nachlasses ohne weitere Verpflichtungen begünstigen. So können Sie beispielsweise einem guten Freund, einer Freundin oder auch einer gemeinnützigen Organisation lediglich einen Geldbetrag, eine Immobilie oder sonstige einzelne Vermögenswerte zukommen lassen.
Der Erbe ist für die Erfüllung des Vermächtnisses verantwortlich.
Muss eine testamentarische Zuwendung versteuert werden?
Grundsätzlich unterliegen Erbschaften und Vermächtnisse der Erbschaftssteuer. Als gemeinnützige Organisation ist unser Verein Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V. davon befreit. Das bedeutet: Eine testamentarische Zuwendung kommt in vollem Umfang unserer wichtigen Arbeit für krebskranke Kinder und ihre Familien zugute.
Kann ich ein Testament später noch ändern?
Ja! Sie können Ihre Absichten jederzeit ändern und Ihr Testament entsprechend aktualisieren. Wichtig ist, dass Sie das Testament dann entweder neu schreiben und unterschreiben mit einem aktuellen Datum oder Ihre Ergänzungen bzw. Änderungen deutlich mit Unterschrift und Datum als Anmerkung versehen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihr Testament bereits beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt haben. Das bringt dann eine Gebühr mit sich.
Das Testament kann jederzeit geändert werden. Das Widerrufsrecht des Erblassers ist im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ausdrücklich verankert, es ist Ausdruck der Testierfreiheit.
Was bedeutet „Pflichtteil“ und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil beim Erben ist in § 2303 BGB geregelt und gilt unabhängig vom Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags. Nach dem Pflichtteilsrecht werden leibliche und adoptierte Kinder, Ehepartner und – unter bestimmten Bedingungen – auch Eltern oder Enkelkinder am Nachlass finanziell beteiligt. Aber: Ein Pflichtteilsanspruch besteht nur dann, wenn gesetzliche Erben durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er kann auch mit einem Testament nicht unterschritten werden. Alle anderen Verwandten, also Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen, sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Beachten Sie: Wer enterbt wird, geht nicht automatisch leer aus. Das deutsche Erbrecht schützt bestimmte Angehörige durch den Pflichtteil – unabhängig davon, was im Testament steht.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen bestimmte gesetzliche Erben nie ganz leer ausgehen. Hintergrund ist, dass der Erblasser auch nach seinem Tod noch Fürsorgepflichten hat.
Was bedeutet eine Erbengemeinschaft?
In einer Erbengemeinschaft sind mehrere Erben eingesetzt. Sie erben den Nachlass gemeinschaftlich. Keiner der Miterben kann in diesem Fall allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen oder allein Entscheidungen treffen.
Welche Aufgabe hat ein Testamentsvollstrecker?
Wenn Sie jemandem die Abwicklung für Ihren Nachlass übergeben möchten, können Sie die Person als Testamentsvollstrecker einsetzen. Das kann eine Person Ihres Vertrauens aus Ihrem Umfeld sein oder auch ein Rechtsanwalt oder Notar.
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die Anordnungen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung auszuführen.
Kostet die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht Geld?
Ja. Die Kosten für die Verwahrung Ihres Testaments variieren von Gericht zu Gericht. Die Gebühren sind in aller Regel aber überschaubar. Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht zur Erfragung der genauen Kosten.
Die Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht kostet einmalig 75,00 Euro
Wie muss die Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V. im Testament richtig benannt werden?
Wenn Sie sich dafür entscheiden, unseren Verein als Erben einzusetzen, ist die korrekte Namensnennung besonders wichtig, damit es nicht zu Verwechslungen kommen kann:
Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.V.
Komturstraße 3
60528 Frankfurt am Main
Kann ich auch eine Immobilie vererben?
Ja, das ist möglich. Die Immobilie wird von einem neutralen Gutachter bewertet und verkauft.
In Ruhe nachlesen. In Ihrem Tempo entscheiden.
Unsere Infobroschüre fasst die wichtigsten Informationen rund um Testament und Erbe übersichtlich für Sie zusammen. Unverbindlich, verständlich und zum Nachlesen zu Hause.
Kontakt
Ein Gespräch, das Sicherheit schenkt
Fragen rund um das eigene Testament und Vermächtnis sind sehr persönlich. Sie verdienen, dass man sich dafür ausreichend Zeit nimmt. Gerne steht Ihnen Susanne Hahn für einen vertraulichen Austausch zur Verfügung. Das verpflichtet Sie zu nichts.

Susanne Hahn
Telefon: 069 96 78 07-19
susanne.hahn@kinderkrebs-frankfurt.de
Aus dem Familienzentrum









