20. September 2024

“Kranke Kinder haben Rechte“: Die Hessische Verfassung garantiert diese Rechte im Artikel 4 und stellt sicher, dass “bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt (ist)“.

Zu diesem Thema hatten wir gemeinsam mit der Kinderhilfestiftung e.V. auf Einladung des Oberbürgermeisters Mike Josef im Frankfurter Kaisersaal eine Veranstaltung mit über 300 Gästen. Die Redner mussten leider feststellen, dass die Realität und die hessische Verfassung nicht immer deckungsgleich sind. Am Beispiel der Gesundheitsversorgung für Kinder wurde deutlich, dass der immense Kostendruck im Gesundheitswesen verhindert, dass die notwendigen Ressourcen gerade für schwer und chronisch erkrankte Kinder zu Verfügung stehen. Der Medizin- und Kinderethiker Dr. Schickhardt aus Heidelberg forderte, dass eine Klinik nur eine Verantwortung gegenüber ihren Patienten tragen solle und sich nicht darum kümmern müsse, wirtschaftlich profitabel zu sein. „Eine gute Klinik ist nicht die mit den besten Zahlen, sondern die mit der besten Versorgung“, sagte Schickhardt.

Heute, am Weltkindertag, möchten wir darauf aufmerksam machen und die Verwirklichung der Rechte kranker Kinder einfordern!

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