Helfen Sie uns helfen!

 

“In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden.”

(Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen)

Jede Zuweisung von Geldauflagen durch Richter, Staatsanwälte und Finanzbehörden hilft uns, krebskranken Kindern und deren Angehörigen in schwerer Zeit ihre Lebensumstände nachhaltig zu verbessern.

 

Wir gewährleisten:
  • Strikte Trennung der Bußgeldverwaltung von den Spendeneinnahmen.
  • Umgehende Berichterstattung über eingehende sowie ausbleibende Zahlungen
  • Tagesaktuelle Auswertungen
  • Volle Transparenz
Wir bieten:
  • Vorbereitete Überweisungsträger
  • Aufkleber mit unseren Daten
  • Broschüre mit unserer Zielsetzung und der verschiedenen Aktionen und Maßnahmen
Für Zahlungspflichtige:
  • Auch wenn Ihre Zahlung nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, so sind wir, und vor allen Dingen die Kinder und deren Familien, Ihnen sehr dankbar. Sie können sicher sein, etwas Gutes zu bewirken
  • Zahlen Sie bitte nur auf unser Bußgeldkonto. Die Nummer erhalten Sie ausschließlich bei Ihrem Gericht
  • Bitte geben Sie bei der Zahlung das Aktenzeichen an, so können wir die Zahlung eindeutig zuordnen
  • Wir erstatten regelmäßig und zeitnah Bericht an die Justiz. Dies betrifft eingegangene und ausgebliebene Zahlungen.

 

Ihre Daten werden bei uns gesichert gemäß Datenschutzbestimmungen. Der Schriftverkehr wird gesondert und verschlossen aufbewahrt

 

Ihre Ansprechpartner

Susanne Hahn
Tel. 069 96 78 07 – 19
Mail-Kontakt

Michael Kemmann
Tel. 069 96 78 07 – 33
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